Info aus dem Kreis Mettmann:
Unter dem folgenden Link, finden Sie allgemeine Informationen aus dem Gesundheitsamt:
https://www.kreis-mettmann-corona.de/
Bei kranken Kindern gilt grundsätzlich:
- Bei leichten Erkältungssymptomen nutzen Sie einen Schnelltest, bei negativem Ergebnis, darf Ihr Kind die Schule besuchen
- Bei weiteren Krankheitsanzeichen (Fieber, Halsschmerzen, Husten oder Verlust des Geschmacks- /Geruchssinnes) behalten Sie bitte Ihr Kind zu Hause und suchen Sie ggf. einen Arzt auf.
- Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind im im Sekretariat.
- Bei fortdauernden Symptomen suchen Sie bitte den Arzt auf. Sollte Ihr Kind länger erkrankt sein, so ist ab dem 3.Tag eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen nötig.
Verhalten bei positivem Schnelltest:
https://www.kreis-mettmann-corona.de/Schnelle-Hilfe-FAQ/Positiv-getestet-/
Bei einem positiven Schnelltest ist ein PCR-Test oder Bürgertest weiterhin verpflichtend.
Sollte der PCR-Test oder Bürgertest ebenfalls positiv sein, besteht die Verpflichtung sich unverzüglich für 5 Tage in die Isolation zu begeben.
Nach der aktuellen Test-und-Quarantäneverordnung NRW endet die Isolierung grundsätzlich nach fünf Tagen ab dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Coronaschnelltest), ohne dass es eines abschließenden negativen Testnachweises bedarf.
Vereinbarungen zum Distanzunterricht